In Hessen wirst du im Abitur in fünf Fächern geprüft: drei schriftlich, das vierte mündlich, im fünften wählst du Präsentation, besondere Lernleistung oder mündliche Prüfung. Die Präsentationsprüfung dauert in der Regel 30 Minuten – etwa die Hälfte Vortrag, dann Kolloquium. In NRW gibt es vier Abiturfächer; das vierte wird mündlich geprüft, in der Regel 20 bis 30 Minuten nach 30 Minuten Vorbereitung. Termine und Technik regelt deine Schule.
Hessen: die Präsentationsprüfung in 6 Schritten
Wählen und beantragen
Du beantragst die Präsentation mit deiner Meldung zum Abitur zu Beginn der Q4. Das Fach darf keins deiner schriftlichen Fächer und nicht dein viertes Fach sein (§ 24 Abs. 3 OAVO).
Aufgabe bekommen
Die Aufgabe stellt deine Prüferin oder dein Prüfer, in der Regel am letzten Unterrichtstag vor den Osterferien. Du hast mindestens vier Unterrichtswochen Zeit (§ 22 Abs. 3).
Dokumentation abgeben
Spätestens eine Woche vor dem Kolloquium gibst du eine schriftliche Dokumentation über den geplanten Ablauf ab. Sie wird nicht bewertet, sondern dient der Vorbereitung des Kolloquiums.
Vortragen
Ein medienunterstützter Vortrag, auch Experimente sind möglich (§ 37 Abs. 2). In der Regel hast du die Hälfte der Zeit für einen „möglichst frei gehaltenen Vortrag“ (§ 35 Abs. 3). Die Schule muss dich vorher über die vorhandene Technik informieren.
Kolloquium
Danach stellt der Fachausschuss Fragen. Rechne mit Nachfragen zu jeder Folie und zu deinen Quellen.
Bewertung
Es gibt eine Gesamtnote, keine getrennten Noten für Vortrag und Kolloquium. Bewertet werden unter anderem fachliche Qualität, Struktur, Medieneinsatz, Präzision, Kommunikation und deine Reflexion (§ 37 Abs. 3). Das Ergebnis erfährst du in der Regel am Prüfungstag.
Mündliche Prüfung: Hessen und NRW im Vergleich
| Hessen (OAVO) | NRW (APO-GOSt) | |
|---|---|---|
| Pflicht mündlich | 4. Prüfungsfach, ggf. 5. | 4. Abiturfach |
| Vorbereitung | mindestens 20, in der Regel höchstens 30 Min. | in der Regel 30 Min. |
| Dauer | in der Regel 20 Min. | in der Regel 20–30 Min. |
| Aufbau | in der Regel die Hälfte Vortrag, dann Gespräch | zwei etwa gleich lange Teile: Vortrag, dann Prüfungsgespräch |
| Zusätzlich mündlich in schriftlichen Fächern | auf eigenen Antrag oder Beschluss des Prüfungsausschusses | wenn das Bestehen gefährdet ist, oder freiwillig |
| Besondere Lernleistung | als 5. Fach; Antrag spätestens zu Beginn der Q3; Kolloquium in der Regel 20 Min. | einbringbar; anzeigen spätestens zu Beginn des 2. Jahres der Q-Phase; Kolloquium in der Regel 30 Min. |
In NRW gilt außerdem: Bloßes Ablesen deiner Notizen aus der Vorbereitung ist unzulässig (VV 38.4). Wie du das übst: Frei sprechen statt ablesen.
Der typische Fehler
Nur den eigenen Vortrag vorbereiten. Der zweite Teil ist oft breiter: In NRW sollen im Prüfungsgespräch „größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge“ vorkommen (§ 38 Abs. 4 APO-GOSt), und die Prüfung darf sich nicht auf ein Kurshalbjahr beschränken. In Hessen beziehen sich mündliche Prüfungen auf alle vier Halbjahre der Qualifikationsphase (§ 25 Abs. 1 OAVO). Wie weit das Kolloquium deiner Präsentation ausgreift – frag deine Prüferin oder deinen Prüfer.
Beispiel: Zeitplan Präsentationsprüfung in Hessen
| Wann | Was |
|---|---|
| Anfang Q4 | Meldung zum Abitur mit Antrag auf Präsentation |
| Letzter Schultag vor Ostern | Aufgabe kommt; Thema eingrenzen, Gliederung nach 5 Teilen |
| Osterferien und danach | Inhalt, Folien, Probedurchläufe; Technik in der Schule testen |
| Spätestens 1 Woche vorher | Dokumentation abgeben |
| Prüfungstag | etwa 15 Min. Vortrag, dann Kolloquium – gegen Nervosität: Lampenfieber |
Wenn Mathe eins deiner mündlichen Fächer ist: Zirkelschlag plant mit dir einen Lernplan bis zu deinem Abiturtermin und übt die Themen der Q-Phase Schritt für Schritt.