Zirkelschlag

Ratgeber / Prüfungsvorbereitung

Abi-Note berechnen in NRW: wie Kurse und Prüfungen zählen

Entwurf · noch nicht geprüftStand 24.10.2026

In NRW bekommst du bis zu 900 Punkte: höchstens 600 aus der Qualifikationsphase (Block I, 35 bis 40 Kurse, Leistungskurse doppelt) und höchstens 300 aus den vier Abiturfächern (Block II, jedes fünffach). Block I wird mit einer Formel auf 600 Punkte umgerechnet. Die Summe ergibt nach einer festen Tabelle die Abi-Note: ab 823 Punkten 1,0, mit 300 Punkten 4,0.

Was wie zählt

BereichWas zähltWertungHöchstens
Block I35 bis 40 Halbjahresergebnisse der Q-Phase: 8 LK und 27 bis 32 GKLK zweifach, GK einfach, dann Formel600
Block II4 Abiturfächerfünffach300
Gesamt900

Pflicht sind unter anderem je vier Kurse in jedem Abiturfach (§ 28 Abs. 2 APO-GOSt), den Rest legst du selbst fest. Mit besonderer Lernleistung zählen die vier Prüfungen vierfach und die Lernleistung kommt vierfach dazu – wieder höchstens 300.

In 5 Schritten zur Note

  1. Punkte summieren

    Alle eingebrachten Grundkurse einfach, die acht Leistungskurse doppelt. Das ist P.

  2. Kurse zählen

    Grundkurse einfach, Leistungskurse doppelt. Das ist S.

  3. Block I ausrechnen

    Nach § 29 Abs. 5: E I = P : S · 40, mathematisch gerundet.

  4. Block II ausrechnen

    Die vier Prüfungsergebnisse addieren, mal 5. Wirst du im 1. bis 3. Fach schriftlich und mündlich geprüft, zählt schriftlich doppelt so viel wie mündlich (2 : 1).

  5. Note ablesen

    Block I plus Block II, dann in der Tabelle nachsehen.

Was du mindestens brauchst

  • Block I: Bei 35 bis 37 eingebrachten Kursen höchstens 7 mit 4 oder weniger Punkten, bei 38 bis 40 höchstens 8; darunter jeweils höchstens 3 Leistungskurse. Insgesamt mindestens 200 Punkte (§ 29 Abs. 3). Sonst gibt es keine Zulassung (§ 30 Abs. 2).
  • Block II: insgesamt mindestens 100 Punkte; in mindestens zwei Abiturfächern, darunter einem LK-Fach, je mindestens 25 Punkte – mit besonderer Lernleistung 20 (§ 29 Abs. 4).
  • Ein Ausgleich zwischen Block I und Block II ist nicht möglich (§ 29 Abs. 2).

Von Punkten zur Note

Die Tabelle aus Anlage 13 der APO-GOSt beruht auf dieser Formel, nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten:

N = 5 2/3 − P : 180

PunkteNotePunkteNotePunkteNote
823–9001,0643–6602,0463–4803,0
805–8221,1625–6422,1445–4623,1
787–8041,2607–6242,2427–4443,2
769–7861,3589–6062,3409–4263,3
751–7681,4571–5882,4391–4083,4
733–7501,5553–5702,5373–3903,5
715–7321,6535–5522,6355–3723,6
697–7141,7517–5342,7337–3543,7
679–6961,8499–5162,8319–3363,8
661–6781,9481–4982,9301–3183,9
3004,0

Der typische Fehler

Möglichst viele Kurse einbringen, weil „mehr ja mehr Punkte bringt“. Block I ist ein Durchschnitt: Ein zusätzlicher Kurs unter deinem Schnitt zieht P : S nach unten. Mehr Kurse lohnen sich nur, wenn sie über deinem Schnitt liegen – oder wenn du bei 38 bis 40 Kursen die achte Unterpunktung brauchst. Welche Kurse Pflicht sind, sagt dir deine Schule.

Beispiel

WasRechnungErgebnis
LK Mathe, LK Englisch(11 + 12 + 10 + 12) + (9 + 10 + 11 + 10)85
27 Grundkursezusammen260
P260 + 2 · 85430
S27 + 2 · 843
Block I430 : 43 · 40400
PrüfungenMathe 10, Englisch 12, Biologie 9, Geschichte mündlich 11 = 42
Block II42 · 5210
Gesamt400 + 210610

5 2/3 − 610 : 180 ≈ 2,28, abgeschnitten: Abi-Note 2,2 (Tabelle: 607–624). Für die 2,1 fehlen 15 Punkte.

Mit 6 Punkten in der Biologieklausur und 12 in einer mündlichen Zusatzprüfung zählt das Fach (2 · 6 + 12) : 3 · 5 = 40 statt 30 Punkte (Anlage 8).

Wenn Mathe eins deiner Abiturfächer ist: Zirkelschlag plant mit dir einen Lernplan bis zum Abiturtermin und übt die Themen der Q-Phase Schritt für Schritt.

Kurz gefragt

Zählt die Einführungsphase für die Abi-Note?

Nein. Block I besteht aus Kursen der Qualifikationsphase (§ 28 Abs. 1 APO-GOSt).

Kann ich mich mündlich verbessern?

Ja, du kannst dich im 1. bis 3. Abiturfach freiwillig zur mündlichen Prüfung melden (§ 36 Abs. 3). Die Schule muss dich über das Risiko belehren – das Ergebnis kann auch sinken (VV 36.3.1).

Was passiert mit einem Kurs mit 0 Punkten?

Er gilt als nicht belegt und kann nicht eingebracht werden (§ 28 Abs. 1). Das kann deine Belegverpflichtung gefährden – sprich früh mit deiner Beratungslehrkraft.

Quellen

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